Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Es gelten dann ausschließlich unsere Bedingungen; entgegenstehende oder
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Auftraggeber.
- Vertragspartner ist Markus Schöll, Washingtonring 17/3, 71686 Remseck.
- Auftraggeber kann nur ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Mit
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB können keine Verträge geschlossen werden.
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung ergibt sich jeweils aus dem
individuellen Angebot des Auftragnehmers.
Nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die rechtliche Prüfung, ob die
Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe des zu
bearbeitenden Werks zulässig ist. Ausschließlich der Auftraggeber trägt die rechtliche
Verantwortung dafür.
- Soweit nicht explizit anderes vereinbart, handelt es sich bei Terminangaben nicht um
Fixtermine.
- Sofern der Auftragnehmer auf Stunden- oder Tagessatzbasis arbeitet, beträgt, soweit
nichts anderes vereinbart ist, der Stundensatz 85 €, der Tagessatz EUR 637,50 €.
Sofern eine Abrechnung nach Tages- oder Stundensätzen erfolgt, ist der bei dem
Auftragnehmer angefallene Zeitaufwand spätestens der Rechnung mittels einer Zeitliste
beigefügt. Sofern der Auftraggeber dieser Zeitliste nicht innerhalb einer Frist von 4
Wochen nach Übermittlung widerspricht, gilt der dort festgehaltene Zeitaufwand als
genehmigt. Auch nach diesem Zeitraum bleibt es dem Auftraggeber stets unbenommen,
nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Zeitaufwand angefallen ist. - Die Vergütung ist nach der Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungseingang beim Auftraggeber zu zahlen. - Der Auftraggeber ist zum Skontoabzug nicht berechtigt.
- Jede Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung insoweit verpflichtet, als es sich aus den in diesem
Vertrag beschriebenen Leistungen und gegebenenfalls weiteren Leistungsbeschreibungen
zu diesem Vertrag ergibt.
Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer Materialien zur Bearbeitung überlässt,
sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zur Überlassung und zur
Inauftraggabe der Bearbeitung berechtigt ist.
- Der Auftraggeber kann Änderungen der in Ziffer 1 vereinbarten Leistung verlangen.
- Für Leistungsänderungen kann der Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung
verlangen. - Vor Beginn der Ausführung unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein
schriftliches Angebot (E-Mail ausreichend) über die Höhe der Vergütung und zeigt dem
Auftraggeber mögliche Auswirkungen auf den einen etwaigen Fertigstellungstermin an. - Kommt keine Einigung zustande, bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten
Leistungsumfang.
7. Nutzungsrechte, Eigentumsübergang
Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich nach dem mit dem Vertrag verfolgten
Zweck.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Entwürfe, Originaldateien etc. dem
Auftraggeber zu übereignen.
Das abzuliefernde Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im
Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist stets berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen
oder Teile hiervon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. dem Auftragnehmer ist
es ferner gestattet, zu diesem Zweck den Namen des Auftraggebers und dessen Logo
als Referenz zu nennen.
- Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall erhält
der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen.
Die ersparten Aufwendungen betragen pauschal 20% der vereinbarten Vergütung.
Beiden Parteien bleibt der Nachweis offen, dass die ersparten Aufwendungen höher oder
niedriger waren als die o. g. Pauschalen. - Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn er seinen
Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder Obliegenheiten schuldhaft verletzt
(s.o. Ziff. 5.). In diesem Fall steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf
Schadensersatz in Form der entgangenen Vergütung abzüglich der ersparten
Aufwendungen zu; obige Regelungen findet entsprechend Anwendung.Text
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird der übrige Vertrag
davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, sich auf eine Bestimmung zu einigen,
die rechtlich zulässig ist und dem Gewollten am nächsten kommt.